

Übernimmt das Jobcenter die Kosten beim Umzug nach Berlin?
Sie haben nach langem Suchen endlich einen Job in Berlin gefunden und möchten in die Hauptstadt umziehen, weil Sie Ihrer Familie keine Wochenend-Beziehung zumuten können. Nun haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich in Berlin zunächst eine Wohnung mieten und Ihre Familie zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Familienzusammenführung nachkommen lassen. Dies müssen Sie mit Ihrem zuständigen Berater beim Jobcenter besprechen, welches die Kosten für den Umzug nach Berlin und für die doppelte Haushaltsführung übernehmen soll. Für den Wohnungswechsel nach Berlin müssen Sie der Arbeitsagentur drei Kostenvoranschläge vorlegen, von denen das Jobcenter einen akzeptieren muss. Für den Umzug nach Berlin muss ein wichtiger Grund vorliegen, damit Umzugskostenbeihilfe gewährt werden kann. Dieser Grund ist mit einer Arbeitsaufnahme voll und ganz gegeben. Denken Sie daran, den Wohnsitzwechsel frühzeitig dem Jobcenter mitzuteilen, sonst könnte es passieren, dass Sie für den bevorstehenden Wohnungswechsel nach Berlin nicht rechtzeitig das benötigte Geld zur Verfügung haben.
Am Besten nutzen Sie den kostenlosen Service von Umzug123.de und lassen sich günstige Angebote von Berliner Umzugsunternehmen mit einer Anfrage über das Kontaktformular zukommen. Machen Sie bitte die Angaben zu Ihrem Ortswechsel so vollständig wie möglich, damit die Möbelspeditionen auch wirklich preiswert kalkulieren können und kein wichtiger Punkt vergessen wird. Sie können auch mit der Umzugsfirma einen Festpreis vereinbaren und bestimmen, welche Leistungen im Umzugspaket unbedingt enthalten sein müssen. Beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag auf Umzugskostenübernahme stellen müssen, bevor Sie nach Berlin ziehen, da im Nachhinein diese Kosten von der Agentur für Arbeit nicht mehr übernommen werden. Wenn wichtige private Gründe einen Ortswechsel nach Berlin bedingen, so müssen Sie dies ebenfalls vorher mit Ihrem Sachbearbeiter besprechen. Wichtige private Gründe können in der vorhin schon erwähnten Familienzusammenführung liegen. Aber auch pflegebedürftige Angehörige, die Ihre Hilfe benötigen, können einen Umzug nach Berlin rechtfertigen. Im Allgemeinen erwartet das Jobcenter, dass Sie den Umzug nach Berlin möglichst mit privaten Helfern durchführen. Hier werden pro Helfer 25,00 Euro vom Jobcenter gezahlt. Wenn dies nicht möglich ist, so übernimmt die Arbeitsagentur auch die Kosten für den Umzugs-Transport durch eine Möbelspedition. Wer krank oder behindert ist, dem kann ein Umzug in Eigenregie mit Kisten- und Möbelschleppen nicht zugemutet werden. Auch diese Kosten übernimmt das Jobcenter.
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