Wohnung mieten in Berlin – Wie hoch darf die Miete sein?

Grundsätzlich ist in Deutschland die Höhe des zu bezahlenden Mietzinses eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Der Gesetzgeber hält sich raus, es sei denn, es liegt der Tatbestand der Sittenwidrigkeit vor, wenn der Vermieter Wucherpreise verlangt. Wie hoch Ihre persönliche Miete sein darf, richtet sich nach Ihren Einkünften. Als Faustregel gilt, dass der monatliche Mietzins inklusive aller Nebenkosten ein Drittel Ihrer monatlichen Nettoeinkünfte nicht übersteigen sollte. Unregelmäßige Einnahmen sollten Sie nicht mit einbeziehen. Dies wäre Schönrechnerei und nützt Ihnen nichts. Zählen Sie zu den Nebenkosten auch Telefon, Internet, Zeitschriftenabonnements und Pay-TV hinzu. So können Sie sicherstellen, dass Ihnen genügend Geld zum Leben übrig bleibt. Gerade für diejenigen, die zum ersten Mal eine eigene Wohnung mieten in Berlin, ist dies besonders wichtig. Wenn am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist, kann man leicht in die Schuldenfalle tappen. Vermeiden Sie dies, indem Sie sich über die gültigen Mietpreise in Berlin informieren. Machen Sie eine Haushaltsaufstellung mit Ihren monatlichen Einnahmen und Ausgaben. So haben Sie einen Überblick über Ihre Finanzen und können besser abschätzen, ob Sie das teurere Appartement in Mitte beziehen können oder ob Sie lieber die kleine Altbauwohnung am "Prenzlberg" nehmen.

 

Wohnung mieten in Berlin – Wann müssen Sie Ihre alte Wohnung kündigen?

Abgesehen von dem Mietzins spielt natürlich die Lage eine Rolle. Der eine fühlt sich in Kreuzberg wohl, der andere residiert lieber in Zehlendorf, und der dritte will aus seinem geliebten Spandau nicht heraus. Besonders für diejenigen, die von außerhalb kommen und eine Wohnung mieten in Berlin, ist diese Frage durchaus wichtig. Denn schließlich will man ja wissen, in welchem Umfeld man seine Zelte aufschlägt. So ist jedem anzuraten, sich über seine neue Heimat umfassend zu informieren, am besten selbst schon mal in Berlin gewesen zu sein und sich zumindest ein bisschen auszukennen. Wenn Sie eine Wohnung mieten in Berlin, müssen Sie Ihre alte nicht zwangsläufig kündigen, sofern Sie sich dies leisten können. Vielleicht brauchen Sie ja einen Zweitwohnsitz. Ansonsten gilt die in Ihrem Mietvertrag angegebene Kündigungsfrist, die in der Regel drei Monate beträgt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am 3. Werktag des laufenden Monats dem Vermieter vorliegen.